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Reiseinformationen Check-in Gepäck

 
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Das Check-in Gepäck

Personenbeförderung

Der Check-in ist der Abfertigungsvorgang für Reisende zur Feststellung der Anwesenheit und zur Feststellung der mitgeführten Gepäckmenge.

Der Begriff ist insbesondere bei Flugreisen üblich. Beim Check-in wird nach Vorlage der Beförderungsberechtigung (Ticket) ein Platz im Flugzeug vergeben, gegebenenfalls Gepäck entgegengenommen, welches nicht als Handgepäck an Bord genommen werden darf, und der Passagier erhält die Bordkarte sowie einen Nachweis der Gepäcknummer (Taggnumber receipt). Diese meist 6-stellige Nummer ist, zusammen mit dem Airline IATA-Code, bei einem Verlust des Gepäckstückes, die unverwechselbare Identifizierungsmöglichkeit.

Klassischerweise wird der Check-in an einem Schalter durchgeführt, an dem es auch ein Förderband für das aufgegebene Gepäck gibt. Diese Schalter sind nach Fluggesellschaften und innerhalb dieser manchmal auch nach Sitzklassen getrennt. Spezielle Schalter für Passagiere der Ersten sowie der Businessklasse sorgen dafür, dass diese sich nicht in langen Schlangen anstellen müssen.

Häufig finden sich sog. E-Check-in-Automaten, Geräte, bei denen man sich durch Einführen des Passagierscheins, einer Vielflieger- oder auch einer Kreditkarte identifiziert und danach die Bordkarte erhält. Es gibt dabei auch eine Platzauswahlmöglichkeit. An speziellen, meist wenig frequentierten Nur-Gepäck-Schaltern kann man anschliessend - falls vorhanden - sein Gepäck aufgeben. Gruppen können gemeinsam den Automaten nutzen, wenn sie gemeinsam gebucht haben, und so benachbarte Plätze reservieren.

Der neuste Trend ist der Internet-Check-in, wo man bequem vom heimischen oder geschäftlichen PC aus eine Bordkarte - oder eher ein Bordpapier - ausdrucken kann. E-Check-in und Internet-Check-in werden allerdings nicht in allen Ländern und auf allen Flügen akzeptiert.

Noch weiter gehen die beiden deutschen Fluganbieter dba und Lufthansa. Beide bieten ihren Kunden zusätzlich die Möglichkeit einen SMS-Check-In per Handy zu erledigen. Bei der dba ist dies zunächst nur für die Strecke München-Hannover möglich, soll aber bald auf weitere Strecken ausgedehnt werden. Hierbei wird man per SMS etwa 3 Stunden vor dem Flug gefragt, ob man einchecken möchte. Nach Antwort per SMS erhält man eine Boarding-MMS, die über einen 2D-Barcode das Boarding ermöglicht. Bei der Lufthansa muss man HON Circle Member, Lufthansa Senator oder Lufthansa Frequent Traveller sein um deren SMS-Check-In nutzen zu können. Der Ablauf ist identisch mit dem der dba, jedoch muss ein Boarding-Ticket (ein echtes aus Papier) am Flughafen an einem Automaten oder Schalter abgeholt werden.

Ähnlich verhält sich der Check-in auch in der maritimen Personenschifffahrt bei Fähren und Kreuzfahrten.

Handgepäck

Unter Handgepäck versteht man Gepäckstücke, die Passagiere bei einem Flug in der Kabine mitführen. In der Regel ist das Handgepäck auf ein Gepäckstück pro Fluggast limitiert und unterliegt zusätzlich gewissen Gewichts- und Größengrenzen: Üblich ist eine Maximalgröße von 20 * 40 * 55 cm, das Maximalgewicht bewegt sich je nach Fluggesellschaft zwischen 5 kg und 23 kg mit einem Mittel um 7 kg.

Im Handgepäck dürfen keine gefährliche Gegenstände – insbesondere keine Waffen – mitgeführt werden. Zuwiderhandlungen werden nach dem Luftsicherheitsgesetz mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.

Übergepäck

Unter Übergepäck versteht man den Teil des Fluggepäckgewichts, das die zugelassene Freigrenze überschreitet.

In der Regel gestehen Fluggesellschaften einem Erwachsenen etwa 20 kg (Economy-Tarif) Gepäck pro Flug zu. Diese Gepäckmitnahmemöglichkeit wird mit dem Flugticket erkauft und hängt zumeist von der Klasse ab, die man bucht. In der Business Class liegen die Mitnahmemöglichkeiten bei etwa 30 kg, in der First Class bei etwa 40 kg. Diese Grenzen unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft. Auf ausgewählten Strecken (z.B. oft Deutschland–USA) sind auch höhere Mitnahmemöglichkeiten gegeben (z. T. zwei Gepäckstücke à 32 kg).

Jedes Kilogramm, welches die gesetzte Grenze überschreitet, muss zusätzlich erkauft werden. Daher muss der Fluggast entweder eine Pauschale je zusätzlichem Kilogramm oder einen relativen Wert zu dem Flugticketpreis (üblich sind 1 Prozent des First-Class-Tickets oder 1,5 Prozent des Economy-Tickets oder die Zugrundelegung des Frachttarifs) aufzahlen.

Für das Handgepäck gibt es in der Regel auch eine Gewichtsgrenze. Diese liegt oft bei 6 kg. Jedoch wird das Handgepäck selten gewogen und daher von Passagieren häufig mit schweren Gegenständen überladen.

Zusätzlich zu den Gewichtsgrenzen werden Vorgaben zur Größe (in der Regel der Umfang) der Gepäckstücke gemacht.



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