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Reiserecht Lexikon: Ihr Recht auf Reisen

 
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Reiserecht: Flugbuchung

Im Gegensatz zur Eisenbahn, bei der in der Regel eine Reise kurzfristig angetreten werden kann und ein Ticket auch noch nach Fahrtantritt erworben werden kann, ist dies bei einer Flugreise nicht möglich. Der Erwerb des Tickets ist an eine bestimmte Verbindung, gekennzeichnet durch ein Datum, sowie an eine Flugnummer gebunden und nur dafür gültig.

Die Reservierung für einen bestimmten Flug, verbunden mit dem Ticketerwerb, wird dabei als Flugbuchung bezeichnet.

Die Flugbuchung ist über folgende Wege möglich:

* über einen Buchungsschalter oder eine Geschäftsstelle der Fluggesellschaft
* über ein Reisebüro (bzw. bei Firmen über eine Firmenreisestelle)
* über das Internet (oft die einzige Möglichkeit bei einer Billigfluggesellschaft)
* über Telefon (für Stammkunden)

Umbuchung

Je nach dem gewählten Tarif bzw. der Klasse ist es möglich, das Ticket umzubuchen, d.h. es erhält seine Gültigkeit für einen anderen Flug. Dies kann mit Kosten verbunden sein, welche aber auf dem Ticket vermerkt sein müssen.

Warteliste

Ist ein Flugzeug ausgebucht, so werden bei Linienflügen eingehende Buchungswünsche in eine Warteliste aufgenommen. Die Aufnahme in die Warteliste berechtigt noch nicht zum Transport mit einer Verbindung. Treten dann Fluggäste mit einer bestätigten Buchung von dieser zurück oder erscheinen nicht rechtzeitig zum Check-in, so werden die Wartelistenbuchungen der Reihe nach bestätigt. Dies kann oft bis kurz vor Abflug erfolgen. Kunden mit Vielfliegerstatus erhalten oft Wartelistenpriorität, d.h. ihre Wartelistenbuchung wird bevorzugt bestätigt.

Überbuchung

Da es immer wieder vorkommt, dass Passagiere einen bereits gebuchten Flug nicht antreten (no-show), ist es zwischenzeitlich bei den Fluggesellschaften üblich geworden, Flüge zu überbuchen, d.h. es werden mehr Buchungen bestätigt, als Plätze vorhanden sind in der Hoffnung, dass einzelne Passagiere von der Buchung zurücktreten. Muss dann eine bestätigte Buchung wieder zurückgenommen werden, so leistet die Fluggesellschaft in der Regel Schadenersatz.



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